Überuns

Wir unterstützen gemeinnützige und kulturelle Belange des Laufentals.
Die Laufentaler Kulturstiftung engagiert sich seit 1978 für die Förderung kultureller Aktivitäten im Laufental. Während die Stiftung bis 2019 den Fokus auf die Vergabe von Fördermitteln legte, wird seit 2020 das Schwergewicht auf eigene Initiativen und Projekte gelegt. Damit verfolgen wir das Ziel, die Akteure der regionalen Kulturszene stärker zu vernetzen und so die vorhandenen Ressourcen im Laufental besser nutzen zu können.

Damit wir auch in Zukunft unsere gemeinnützige Tätigkeit zum Wohle des Laufentals leisten und allenfalls noch verstärken können, sind wir auf Unterstützungsbeiträge von Spendern, Gönnern, Sponsoren und Institutionen angewiesen.

Unsere Stiftung wird von einem dreiköpfigen Stiftungsrat geführt. Diesem Gremium gehören momentan Urs Hofer, Laufen (Präsident), Ruedi Grun, Liesberg (Vizepräsident) und Urs Baumgartner, Rothrist (Rechnungsführer) an.


 

JetztSpenden

Helfen Sie mit Ihrer Spende mit, das kulturelle Leben im Laufental lebhafter und bunter zu machen. Mit 20, 50 und 100 Franken, oder mit noch mehr, tragen Sie dazu bei, das kulturelle und gesellschaftliche Leben im Laufental ein klein wenig besser zu machen.
Jetzt direkt online mit Kreditkarte oder Paypal:

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Oder per Banküberweisung:
IBAN CH83 0076 9016 9205 6368 6

Stichwort: «Kulturstiftung»

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

 

UnsereSponsoren

Mit einer Spende über CHF 1'000.- werden Sie zum Sponsor

 

 
 
 

Legate

Seit 1978 setzen wir für das kulturelle Leben im Laufental ein. Helfen Sie unserer Stiftung, die gemeinnützige Tätigkeit auch in Zukunft weiterführen zu können, indem Sie uns mit einer Erbschaft oder einem Legat in Ihrem Testament berücksichtigen. Für viele gemeinnützige Stiftungen sind Beiträge aus Erbschaften und Legate überlebenswichtig. Solche Vermächtnisse an gemeinnützige Stiftungen sind steuerbefreit. Ihr Beitrag kommt also vollumfänglich dem von Ihnen gewählten Zweck zugute.

Mit einem Legat vermachen Sie einer bestimmten Person oder Institution eine vorbestimmte Summe, Liegenschaften oder andere Gegenstände Ihrer Wahl (vgl. ZGB Art. 484ff). Dazu bestimmen Sie schriftlich in Ihrem Testament einen festen Betrag oder Gegenstand, mit dem Sie unsere Stiftung nach Ihrem Tod unterstützen möchten.

Wenn Sie eine Person oder Organisation als Erben einsetzen, vererben Sie ihm oder ihr einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses. Dazu führen Sie die Person oder gemeinnützige Institution mit Namen und Adresse im Testament auf. Der/die Begünstigte, zum Beispiel unsere Stiftung, ist damit auch Teil der Erbengemeinschaft (vgl. ZGB Art. 483).

Sehr gerne zeigt Ihnen unser Stiftungsrat auf, wie Sie kommenden Generationen durch die Unterstützung unserer Stiftung über Ihre irdische Existenz Gutes tun können. Kontaktieren Sie uns:

Kontakt

Laufentaler Kulturstiftung
Delsbergerstrasse 13
4242 Laufen
CHE-113.763.711

 


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